Sprachgruppenzählung

Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 30.09.2023 in der Gemeinde ansässig waren und die italienische Staatsbürgerschaft...

Veröffentlichungsdatum:

29.03.2024

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1 Minute

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Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 30.09.2023 in der Gemeinde ansässig waren und die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, sind verpflichtet, an der anonymen Sprachgruppenzählung teilzunehmen.

Das Landesinstitut für Statistik ASTAT führt die statistische Erhebung über den Bestand der drei Sprachgruppen in Südtirol durch. Diese Erhebung ist durch Verfassungsgesetze zum Schutz der drei Sprachgruppen in Südtirol begründet.


Zweite Phase: Datenerhebung mit Papier-Fragebogen

Im Rahmen der 2. Phase/A der Sprachgruppenzählung sind alle Bürger/innen, die nicht an der digitalen Erfassung teilgenommen haben, aufgerufen, ab dem 02. April bis zum 30. April 2024 ihre Erklärung im ersten Stock der Gemeinde abzugeben. Dies kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr erfolgen. Jedes Familienmitglied ist berechtigt, die Erklärung für die noch ausstehenden Familienmitglieder abzugeben. Der Fragebogen liegt auf der Gemeinde auf und wird nicht an die Haushalte versandt.

Während der 2. Phase/B (01.05.2024 bis Ende Juni) kontaktieren die von der Gemeinde beauftragten Erheber/innen die Haushalte und überreichen ihnen die Papier-Fragebögen des ASTAT. Für jedes Haushaltsmitglied ist ein Erhebungsbogen auszufüllen. Anschließend sammelt der/die Erheber/in die Fragebögen wieder ein.


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Zuletzt aktualisiert: 05.04.2024, 08:58 Uhr

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