Wer eine Handelstätigkeit eröffnen oder eine Handelstätigkeit einstellen, ein bestehendes Geschäft übernehmen, ein Geschäft verlegen, die Verkaufsfläche eines Geschäftes erweitern, das Warensortiment ändern oder Geschäfte zusammenlegen möchte, muss digital über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) bei der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns einreichen.