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Am Dienstag, dem 21. April 2026, findet die 2. Etappe des Radrennens Tour Of The Alps mit Ankunft im...
Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Abfallwirtschaft
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Der Sozialbonus für den Abfall feiert sein Debüt: Ab 2026 findet die Ermäßigung auf die Abfallgebühr...
Müllkalender der Gemeinde Martell
Ressourcen werden immer knapper und die Reduzierung von Plastik spielt dabei eine immer wichtigere Rolle. Weniger Plastik bedeutet nicht nur weniger Müll, sondern trägt auch auf vielfältige Weise zum Klima- und Umweltschutz bei.
Die getrennte und saubere Sammlung von Bioabfällen sollte frei von Störstoffen wie zum Bsp. Kunststoffe...
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Der Restmüllkalender, der Auskunft über die Route gibt, kann auf der Gemeindewebseite mit dem Schlagwort...
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Bauhof der Gemeinde Martell
Recyclinghof der Gemeinde Martell
Ganze Verwaltung
Für die BürgerInnen und die Familien mit geringem Einkommen ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren vorgesehen
Dienst aktiv
Allgemeine Adressensuche, Territorialpläne, Leitungskataster, Friedhofskataster, wichtige Adressen in der Gemeinde
Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
Alle Dienste
Datenschutzinformation der Gemeinde gemäß EU-Verordnung Nr. 679/2016 (Sozialbonus für den Abfall).
Die Gemeinde Martell informiert in einer Broschüre über die Regeln zur Abfallentsorgung und Nutzung des Recyclinghofs.
Die vorliegende Betriebsordnung regelt die Art und Weise der Annahme, Lagerung und des Abtransportes von Abfällen sowie im Allgemeinen die Verwaltung und die Führung des Recyclinghofes der Gemeinde Martell.
Die Verordnung regelt die Sammlung, Trennung, Entsorgung und Wiederverwertung von Hausmüll und ähnlichen nicht gefährlichen Sonderabfällen in der Gemeinde Martell.
In der Gemeinde Martell wird die Abfallbewirtschaftungsgebühr nach Maßgabe des Art. 33 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4 und nachfolgende Änderungen, des Dekretes des Landeshauptmannes vom 24. Juni 2013, Nr. 17, sowie gemäß der Bestimmungen dieser Verordnung eingeführt.
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