Verordnung über die Regelung des Gebrauchs der Kleinkameras (Body Cam und Dash Cam) im Gebrauch der Beamten des Ortspolizeikorps

Diese Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch die Verwendung von Kleinkameras als individuelles Ausrüstungswerkzeug in Übereinstimmung mit der Dienstordnung des Ortspolizeikorps durchgeführt wird, wonach die Verwendung von Kleinkameras für die Ausführung von Audio/Videoaufzeichnungen frei durchgeführt werden und eine Beweisquelle für die Aufdeckung von Straftaten oder Verwaltungsrechtsverletzungen sein kann.

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2024

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch die Verwendung von Kleinkameras als individuelles Ausrüstungswerkzeug in Übereinstimmung mit der Dienstordnung des Ortspolizeikorps durchgeführt wird, wonach die Verwendung von Kleinkameras für die Ausführung von Audio/Videoaufzeichnungen frei durchgeführt werden und eine Beweisquelle für die Aufdeckung von Straftaten oder Verwaltungsrechtsverletzungen sein kann.

Sie regelt auch den Einsatz mobiler Mikrokameras, die an den Dienstfahrzeugen der Ortspolizei (Dash Cam) angebracht sind, in der Art und Weise und zu den Zwecken, die für „Body Cams“ vorgesehen sind.

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.05.2024, 09:03 Uhr