Verordnung über die Benützung des Festplatzes

Diese Verordnung regelt die Benützung des Festplatzes der Gemeinde Martell.

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Veröffentlichungsdatum

23.10.2019

Beschreibung

Die Festplatzküche beim Veranstaltungszentrum Trattla in Martell soll in erster Linie der örtlichen Dorfgemeinschaft für kulturelle Freizeitaktivitäten dienen und steht grundsätzlich allen Vereinen, Verbänden und Organisationen der Gemeinde Martell zur Verfügung. Auch auswärtige Vereine, Verbände und Organisationen können zur Benützung ermächtigt werden, wobei die Antragsteller aus der Gemeinde das Vorrecht haben. Die Nutzung der Räumlichkeiten für private Feiern und Veranstaltungen ist ebenso zulässig.

Benützungsgebühr Festplatzküche Trattla:

  • Kaution 
    • 100 € - Die Kaution ist 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.
  • Vereine
    • 30 € ohne Küche
    • 50 € mit Küche
  • Privatpersonen
    • 100 € ohne Küche
    • 150 € mit Küche
  • Geschirr und Töpfe
    • Zwischen 10 € und 50 €, je nach Bedarf

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Dateiformat

application/pdf

Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.10.2019

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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 11:44 Uhr