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Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen auf allen Ebenen.
Das Wahlamt führt die Wählerlisten, die Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie die Laienrichtverzeichnisse. Es ist zuständig für die Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene).
Zuletzt aktualisiert: 22.01.2025, 11:22 Uhr