Ansuchen um Reduzierung der Müllgebühr für Haushalte welche einen Abstand (Straßenlinie) von mehr als 501m zur Sammelstelle haben

Reduzierung der Müllgebühr für Haushalte welche einen Abstand (Straßenlinie) von mehr als 501m zur Sammelstelle haben

Beschreibung

Für die Ablieferung der anfallenden Abfälle aus den Zonen ohne öffentlichen Sammeldienst (Zonen außerhalb der obligatorischen Sammelzone)  wird folgende Gebührenermäßigung an Haushalte u. Betriebe gewährt. Die Ermäßigung wird auch im Falle der Anrechnung der vorgeschriebenen Mindestanzahl an Abfalllitern angewandt:

  • Bei einem Abstand (Straßenlinie) zur Sammelstelle von 0 – 500 m: 0% Gebührenermäßigung auf den Grundtarif.
  • Bei einem Abstand (Straßenlinie) zur Sammelstelle ab 501m -: 40% Gebührenermäßigung auf den Grundtarif (das heißt es werden 60% des Grundtarifs berechnet)
  • Neugewährungen von Sonderermäßigungen nur aufgrund eines schriftlichen Antrages (nur für Haushalte, Betriebe -Ferienwohnungen ausgenommen)
  • Da Hintermartell Teil der Sammelzone ist, haben dort befindliche Haushalte sowie Betriebe kein Anrecht auf die Gebührenermäßigung, auch wenn der Abstand (Straßenlinie) zur Sammelstelle mehr als 501m beträgt. (Ausnahme: Soyalm und Lyfialm)

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Veröffentlichungsdatum

26.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 14.11.2024, 10:35 Uhr